Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Die aktuelle Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) besagt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
 


Die gesetzliche Regelung tritt ab dem 1. Januar 2017 in Kraft.

 

 

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Christian Hülsken
Tel.: 0208 / 309 2190
Fax. 0208 / 309 2005
bmps@ategris.de

 
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