
Besuchsregelungen und Schutzmaßnahmen ab dem 15.03.2023
Zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner und unserer Mitarbeitenden gelten in unserem Wohnstift ab dem 15.03.2023 die folgenden Regelungen:
Ein Schnelltest ist nicht mehr notwendig!
- Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske ist im Eingangsbereich und auf den Fluren verpflichtend
- Desinfizieren Sie Ihre Hände vor Betreten des Hauses bzw. vor dem Besuch und beim Verlassen des Hauses.
- Beachten Sie die Hust- und Niesetikette.
Mit Ihnen zusammen sollten wir auch weiterhin dafür sorgen, dass es kein vermehrtes Auftreten des SARS-CoV-2 Virus in unserem Haus gibt.
Deshalb möchten wir Sie bitten von einem Besuch abzusehen, wenn Sie deutliche Krankheitssymptome wie Husten, Fieber oder Atembeschwerden haben und/oder nachweislich mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert sind.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Andreas Rost (0208 40938308) oder Simone Aßmann (0208 409-38312).



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